Nein
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht in Ordnung ist.
Es gibt so etwas wie eine Berufsfreiheit in Deutschland. Wenn in diesem Absatz dieses Arbeitsvertrages nicht gleichzeitig ein gewisser finanzieller Ausgleich vereinbart ist, der Dich für diesen Verzicht auf eine Tätigkeit finanziell erntschädigt (die sollte auch angemessen sein, da würde ich mir auch ein paar Gedanken machen), dann kannst Du diese Vereinbarung getrost als nichtig betrachten. Gebunden bist Du daran nicht, das ginge sogar bei einem echten Arbeitsverhältnis nicht.
Ich bin zwar kein Anwalt - aber ich habe auch immer so komische Sachen in meinen Anstellungsverträgen gehabt. Als ich dann mal aufgrund einer Kündigung einen Anwalt um Rat gefrag habe, hat er gesagt, dass das ohne finanziellen Ausgleich nichtig ist.
Allerdings läßt Du jetzt offen, um welche Leistungen es sich handelt. Falls Werbung etc. dann darfst Du natürlich später keine Ideen Deines ehemaligen AG (auch wenn Du Sie entwickelt hast) als Deine eigenen benutzen. Diese Leistung hast Du Deinem AG (ob Angestellt oder Selbständig) "verkauft".
Klärt das Deine Frage??
Gruß Kylie