Urlaub
Hallo Minendy,
das mit den sechs Monaten ist ein bißchen anders zu verstehen... das bedeutet normalerweise, daß man dir erst nach sechs Monaten Urlaub gewähren braucht, wenn du neu in einem Unternehmen bist... hat auch was mit der durchgängigkeit der Einarbeitung zu tun.
Allerdings hast du von anfang einen Urlaubsanspruch -- auf jeden Fall. auch Minijobber auf 400 Euro Basis haben Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung, auch wenn das die lieben Chefs nicht so gerne hören...
Wenn er nicht an Tarifverträge gebunden ist, weil z.B. aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten, so ist er zu allermindest an das Gesetzbuch gebunden, dort ist ein gesetzlicher Mindesturlaub verankert, an den er gebunden ist (glaube 13 AT pro Jahr, mußt noch mal nachschauen, die er dir anteilig gewähren muß).
im schlimmsten Falle müsstest Du dir das vor dem Arbeitsgericht erstreiten.
Und ja: Gesetzliche Regeln greifen immer, wenn sonst nichts mehr greift, an diesen Regeln kommt keiner vorbei.
Grüsse
Noname