Sonderfall
Hallo Mischka,
hmm sonen ähnlichen Fall habe ich selber grade..
also: die gesetzliche Kündigungsfrist - deckt sich mit dem was du schreibst - sind 4 wochen zum Monatsende.
Wenn du nun Bewerbungen verschickst und findest gleich was Neues - toll für dich, dann würde ich mit dem Chef reden, daß er dich früher aus dem Vertrag rauslässt, was er sicher tut, hat er dann ja eine Belastung weniger in seinem Insolvenzverfahren.
Falls Du nichts findest und durchhalten mußt, du mußt jedenfalls weiter dein Gehalt bekommen, bekommst du das nicht, mußt du Insolvenzausfallgeld beantragen, das geht ja, denn er hat ja bereits Insolvenz angemeldet, dann ist es einfacher.
Du kannst dich dazu beim Arbeitsamt oder bei deinem örtlichen Amtsgericht und ARbeitsgericht erkundigen, wo du dich wegen Insolvenzausfallgeld hinwenden mußt in deiner Stadt.
so wie ich das sehe, wirst du über kurz oder lang dann wohl deinen Job verlieren, wenn er bereits Insolvenz angemeldet hat.
Wenn Du keine Gehälter mehr bekommst, aber nach wie vor ungekündigt bist und das Insolvenzausfallgeld noch nicht greift, bleibt Dir immer noch die Möglichkeit bei der Stadt Hartz IV zu beantragen, das wäre die letzte Möglichkeit, die müssen einspringen, wenn deine Existenz total bedroht wäre.
Viel Glück und ich drück dir die Daumen, daß Du bald was neues findest und dann den ganzen Zirkus nicht mehr brauchst.
Noname