Piercings Alter ohne Eltern
Beim Urlaub oder Freundesbesuch in der Schweiz gehts auch sehr viel problemloser als in Deutschland:
Körperschmuck und Elternfrust
Wenn sich Jugendliche piercen lassen, gibt es oft Streit mit den Eltern. Was viele nicht wissen: Über 16-Jährige brauchen für solchen Körperschmuck nicht das Einverständnis der Eltern.
Paola Gasparini aus Bolligen BE war entsetzt, als sie das Zungenpiercing ihrer Tochter Deborah bemerkte. Es kam zu einem Heidenkrach, erzählt sie, ich hätte meiner Tochter nie erlaubt, sich die Zunge durchstechen zu lassen. Die gesundheitlichen Risiken sind viel zu gross. Der Piercer verlangte zwar von Deborah eine Bestätigung, dass die Eltern einverstanden sind. Doch die 17-Jährige setzte die Unterschrift ihrer Eltern eigenhändig auf das Formular. Sie berichtet: Ich unterschrieb selber, weil ich mir dachte, dass ich alt genug bin, das zu entscheiden. Deborah kannte sich bereits mit Piercings aus: Ich weiss, wie man mit einem Piercing umgehen muss, damit es gut verheilt.
Für die Mutter ist hingegen klar: Der Piercer hat unrechtmässig gehandelt: Er hätte darauf bestehen müssen, dass ein Elternteil anwesend ist. Die Unterschrift allein reicht doch nicht aus. Das stimmt nicht zum Leidwesen vieler Eltern. Minderjährige dürfen sich ohne Einwilligung der Eltern piercen lassen. Gesundheitstipp-Juristin Marina Oester: Sie müssen einfach urteilsfähig sein. Die Urteilsfähigkeit richtet sich nach Alter und Reife des Kindes oder Jugendlichen (siehe unten). Oester sagt: Mit 16 Jahren sollte eine Jugendliche darüber urteilen können, ob sie ein Piercing will oder nicht. Nur bei schwerwiegenden körperlichen Eingriffen müssen die Eltern zustimmen.
Bei Piercings sind die Risiken allerdings nicht unerheblich. Gesundheitstipp-Arzt Thomas Walser: Wer sich ein Piercing machen lassen möchte, sollte sich beim Hausarzt über die medizinischen Risiken beraten lassen. Riccardo Calà, Tätowierer und Piercer in Rüfenacht AG, lehnt Zungenpiercings generell ab: Die Risiken sind nicht absehbar, ganz abgesehen von den Zahnschäden, die ein Zungenpiercing verursachen kann. Der Fachmann pierct Jugendliche grundsätzlich nur in Anwesenheit der Eltern. Dies ist auch zu meinem Schutz, sagt Calà, man weiss nie, wie der Körper reagiert, ein Restrisiko bleibt immer. Deshalb ist für viele Fachleute klar: Jugendliche und Eltern sollten vor Eingriffen immer das Gespräch miteinander suchen.
Tipps: Selbstbestimmung der Kinder: Das müssen Eltern wissen
Kinder bis 16 Jahre: Sie sind je nach Fall und Umständen urteilsfähig. Die Eltern entscheiden grundsätzlich über Eingriffe und Behandlungen. Sie dürfen dabei aber nicht die Integrität und Würde des Kindes verletzen. Für leichte Eingriffe wie ein Durchstich des Ohrläppchens für Ohrenschmuck gilt ein Teenager als urteilsfähig und kann selber darüber entscheiden.
Jugendliche über 16 Jahren: Sie sind grundsätzlich urteilsfähig. Sie dürfen über leichte medizinische Eingriffe wie Tätowierungen und Piercings selber entscheiden. Der Frauenarzt darf Mädchen die Pille auch ohne Einwilligung der Eltern verschreiben. Eltern können nur über schwerwiegende körperliche Eingriffe entscheiden.
Jugendliche über 18 Jahren: Sie sind volljährig und können auch über schwerwiegende körperliche Eingriffe selber entscheiden. Dazu gehört zum Beispiel das Spenden von Organen.
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