Stimmt...
ich habe jetzt einfach mal bei einer anderen Elterngeldstelle angerufen, die nach 1x Klingeln dran waren... dort wurde mir gesagt, dass es etwas mit der Besteuerung zu tun hat:
Wenn der Bonus als Einmalzahlung oder Sonderzuwendung ausgewiesen ist und dann mit der Jahressteuer besteuert wird, dann hat dies keinen Einfluss auf das Elterngeld (weder vorher bei der ersten Berechnung, noch nachher, in dem Jahr, in dem man schon Elterngeld bekommt.)
Wenn man den Bonus oder die Einmalzahlung schon einmal bekommen hat, kann man dies in der Abrechnung nachschauen, die Zahlung ist dann mit S (Sonderzuwendung) oder E (Einmalzahlung) gekenntzeichnet.
Der von der Elterngeldstelle sagte außerdem, dass diese Einmalzahlung dann besonders hoch besteuert würde. Da es aber ja brutto für netto ausgezahlt wird, werde ich dann mal brav schön viel davon sparen, damit das noch da ist, wenn ich die Steuern zahlen muss ;-)