Du musst
bedenken Du hast zu Beginn der Ausbildung eine Probezeit, in der Dich Dein Ausbildungsbetrieb von heute auf morgen entlassen kann, umgekehrt kannst Du während
dieser Zeit auch gehen. Du musst Deinen Arbeitgeber auch nichts von Deiner Schwangerschaft sagen, wenn Du vor Beginn weißt das Du schwanger bist.
hab dazu einen Artikel gefunden.
Ein Ausbildungsverhältnis ist grundsätzlich befristet. Es endet zu dem Zeitpunkt, der in deinem Ausbildungsvertrag steht. Bei einer Schwangerschaft verlängert sich deine Ausbildungszeit automatisch um die Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt). Wenn du erst am Ende deiner Ausbildungszeit schwanger wirst, läuft dein Ausbildungsverhältnis zum vorgesehenen Zeitpunkt aus.
Anders ist es bei der sogenannten Elternzeit: Dein Ausbildungsverhältnis verlängert sich um die von dir in Anspruch genommene Elternzeit, und zwar per Gesetz.
Wenn du aufgrund deiner Schwangerschaft oft oder lange fehlst, kannst du bei deinem Arbeitgeber und der für dich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen, dass deine Ausbildungszeit entsprechend verlängert wird. Du hast aber keinen Anspruch drauf.
(Quelle:
es gibt einen kleinen artikel auf
http://www.jugend.igmetall.de/content.meinrecht/co-ntent.meinrecht.4/content.meinrecht.4.4/ )
Welche Ausbildung möchtest Du denn machen? Du wolltest doch studieren?
lg
shirley