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Das ist von von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Bei uns ist es so, dass der eigentliche Betreuungsvertrag zwischen dem Jugendamt und uns gemacht wird und nicht zwischen uns und der Tagesmutter. Diese bindende Vertrag wird auch erst 6 Wochen vor Betreuungsstart gemacht. Vorher machen wir mit des Tagesmutter einen Vorvertrag, dieser ist nicht rechtlich bindend. Darin sichern wir aber zu, dass wir Bescheid geben, sobald sich bei uns irgendwas ändert und wir den Platz nicht mehr brauchen. Wirklich bindend wird es aber eben erst frühestens 6 Wochen vorher durch den "echten" Vertrag.
Frag doch einfach mal bei der Tagesmutter nach, die wird dir das schon beantworten können.