nusha_12048219Förderung der Tagespflege nach FAG
Hier hab ich mal was rausgesucht. Da steht dass die Tagespflegeperson eine Qualifikation nachweisen muß, was bei mir aber nicht der Fall war!! Also ich habe lediglich den Arbeitsnachweis beigefügt und KEINE Bestätigung der Tagesmutter!! Irgendwo kommt im Antrag glaube die Frage ob das Kind mit der Person verwandt ist.
Förderung der Tagespflege durch den Landkreis
Die Tagespflege ist zum 1. Januar 2009 in Baden-Württemberg neu geordnet worden. Neben der wirtschaftlichen Jugendhilfe gibt es zusätzlich auch eine einkommensunabhängige Unterstützung, wenn ein Kind unter 3 Jahren bei Tageseltern betreut wird. Leider sind die Regelungen für die Förderung der Tagespflege sehr komplex. Eltern sind gut beraten, wenn sie zum Landratsamt vorab Kontakt aufnehmen. 3 Mitarbeiterinnen stehen dort gerne für eine Beratung zur Verfügung. Ansprechpartner sind:
Frau Seiter, Tel. 07531 800 2350,
Frau Barjasic, Tel. 07531 8002352 und
Frau Lange, Tel. 07531 8002351.
Einkommensunabhängige Förderung der Tagespflege nach FAG
Inzwischen hat der Landkreis eigene Richtlinien für diese Förderschiene herausgegeben, die vor kurzem vom Kreistag bestätigt worden sind. Wer sein Kind bei Tageseltern im Landkreis Konstanz betreuen lässt, kann unter bestimmten Bedingungen dies Förderung erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Tagesmutter oder der Tagesvater eine entsprechende Qualifikation hat. Der Tageselternverein oder das Jugendamt erteilen qualifizierten Tageseltern einen entsprechenden Nachweis.
Die Förderung beträgt pro Monat pauschal
- bei einer Betreuung von 21-107,5 Stunden/Monat 61 / Monat
- bei einer Betreuung von mehr als 107,5-150,5 Stunden/Monat 101 / Monat
- bei mehr als 150,5 Stunden/ Monat 142 / Monat
Die Beiträge werden an die Eltern direkt aus bezahlt.
Für die Förderung durch das Jugendamt ist nur ein Vordruck des Landratsamtes auszufüllen. Den Vordruck finden Sie hier.