Bitte nähere Angaben
zu täglicher Arbeitszeit, Art der Tätigkeit und deinem Alter.
Wenn du unter 18 Jahre bist gilt ein zusätzliches Gesetz zu deinem Schutz (also mehr Pausen/Freizeit). Bist du unter 15, gilst du vor dem Gesetz sogar noch als "Kind".
Das Arbeitszeitgesetz regelt die tägliche und wöchentlich Arbeitszeit (bis zu 60 Stunden möglich für über 18-jährige), Ruhepausen ab einer bestimmten täglichen Arbeitszeit und Ruhepausen.
siehe z.B. auch www.konstanz.ihk.de
VI. Ruhezeit
Von den Ruhepausen ist die Ruhezeit zu unterscheiden: Nach Ende der Arbeitszeit müssen die Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einhalten. Die Ruhezeit kann für bestimmte Branchen durch Gesetz auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums für entsprechenden Ausgleich gesorgt ist. Durch Tarifvertrag oder durch Betriebsvereinbarung auf der Grundlage eines Tarifvertrages kann die Ruhezeit auf bis zu neun Stunden gekürzt werden, wenn die Art der Arbeit es erfordert und die Kürzung innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgeglichen wird.
VII. Sonn- und Feiertagsrecht, Ladenschlussgesetz
Bei der Festlegung der Arbeitszeit ist das Sonn- und Feiertagsrecht zu berücksichtigen, wonach Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr grundsätzlich nicht beschäftigt werden dürfen. Für bestimmte Branchen existieren jedoch Ausnahmebestimmungen. Bei Verkaufsstellen muss zusätzlich das Ladenschlussgesetz beachtet werden.
XI. Arbeit auf Abruf
Ein besonderer Fall ist die Arbeit auf Abruf. Diese liegt vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit bezogen auf einen bestimmten Zeitraum im Arbeitsvertrag festgelegt ist und die Lage der Arbeitszeit von der Konkretisierung des Arbeitgebers (entsprechend des Arbeitsanfalls) abhängt. Die arbeitsvertragliche Vereinbarung muss die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit festlegen. Erfolgt keine Festlegung, fingiert das Gesetz eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden, es sei denn, aus der tatsächlichen Vertragsabwicklung ergibt sich eine höhere Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit. Wird keine tägliche Arbeitszeit vereinbart, muss der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden im Anspruch nehmen. Dies soll den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers sichern. Der Arbeitnehmer ist nur zur Leistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage der Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.