Einkommensteuerklasse 1
Du wirst automatisch mit 1 besteuert. Allerdings erst der Teil, der über einen gewissen Betrag rüber geht (EUR 600?), wenn du eine gewissen Einkommengrenze nach Abzug der Werbungskosten im Jahr nicht überschreitest, was bei dir wohl der Fall sein sollte, bekommst du die Lohnsteuer nach Anfertigen einer ESt-Erklärung wieder zurück.
Wichtig: Nach einem BGH-Urteil kannst du auch Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Studium stehen als Werbungskosten geltend machen und somit deine Bemessungsgrundlage mindern. Also immer schön Belege sammeln...
Achso, man ist laut Gesetz nicht verpflichtet eine ESt-Erklärung anzufertigen. Wenn du also kein Geld wieder haben willst, dann musst du auch keine machen.