Nicht sicher
ich hab das hier gefunden:
Spätestens nach zwei Jahren oder dreimaliger Verlängerung ist
Ihr Chef gesetzlich verpflichtet, Sie unbefristet einzustellen.
Seit 2004 gibt es aber eine Sonderregelung für Unternehmensgründer. Ist Ihr Chef ein Existenzgründer kann er Ihren Arbeitsvertrag in den ersten vier Jahren seiner Selbständigkeit beliebig oft verlängern, ohne dass Sie zu einem Festangestellten werden.
das hab ich bei google gefunden ist von deutschen gewerkschaftsbund allerdings vom november 2004.
Aber um richtig sicher zu gehn ruf doch einfach mal bei denen an, die können dir bestimmt genau sagen was richtig ist.
Grüsse B1