Miete
Hallö.
In der Wohnungswirtschaft sagen wir, dass die Miete nicht mehr als ein Drittel des Bruttoeinkommens betragen sollte. Sicher gibt es auch Ausnahmen, aber nicht viele schaffen es.
Weiterhin ist zu bedenken, dass sich Wohngemeinschaften langfristig nicht halten, so zumindest nach unserer Erfahrung.
Teilt Ihr Euch die Miete bleiben Dir 250 EUR (Auto ist nicht mehr drin, weggehen nur begrenzt, rauchen und Handy sollte nur in Maßen verfallen werden,... sparen, sparen, sparen -das ist nicht jedermanns Sache).
Kurz zum Verlauf im Falle von Mietrückstand (Achtung hier sehr pauschal und verkürzt!), denn hier sparen fast alle zuerst, zumindest bis zum bösen Erwachen:
Nach einem Rückstand von mehr als 2 Monatsmieten an zwei aufeinaderfolgenden Monaten kann fristl. gekündigt werden. Die Räumungsklage bis zur Ausführung kann 6 Mon. dauern (z.B.2 Mieten + 1 EUR und 6 Mieten bis zur Räumung: 4.001 EUR). Räumung kostet je nach Größe ca. 1.000 EUR je Zimmer (inkl.Schlüsseldienst für Öffnung, Gerichtskosten, Beräumung und Einlagerung bzw. Entsorgung von Möbeln und sonstigem Eigentum).Bitte beachten, dass Zimmer und Raum zweierlei ist,es ist hier so kalkuliert, dass Bad, Küche, Kammer,Keller, etc. inbegriffen sind. Was in der Wohnung nicht mehr von Wert ist wandert via Gerichtsvollzieher auf die Kippe und das ist meistens sehr viel. Sind keine Schönheitsreparaturen ausgeführt, kommen nochmal ca. 1000 EUR je Zimmer dazu. Überschlagen wir mal, dass sind bei einer 2-Zi.We 4.001 EUR + 2.000 EUR = 6.001 EUR. Unterschreiben zwei Personen den Mietvertrag, so haften beide gesamtschuldnerisch (jeder auch für den anderen) z.B. 6.001 EUR. Kann der Betrag nicht bezahlt werden, wird er tituliert und kann 30 Jahre lang geltend gemacht werden, gegen jeden Vertragspartner.
Gemein, oder?
Aber:
Es gibt ggf. Wohngeld, Kindergeld, Zuschüsse der Eltern (Unterhalt), so dass es auch kompensiert werden kann und nachher am Monatsende nicht so eng mit den Finanzen aussieht. Eine Entscheidung die jeder selbst treffen muss, wobei aber zusagen ist, dass der Vermieter in der Regel vermietet (auch in kritischeren Fällen) und sich seine Forderungen später gerichtlich holt.
Bjö.