Hartz 4....
Also, es stimmt nicht, das grdstzl. kein anspruch auf hartz 4 besteht, wenn du nämlich keinen anspruch auf bafög hast könnte u.u. doch ein anspruch bestehen, allerdings hat das die leistungsabteilung beim grundsicherungsamt zu prüfen und entscheiden.
was du jetzt sofort tun müßtest:
1.geh zur bafög-zuständigen stelle und versuche schnellstmöglich rauszufinden ob noch ein anspruch auf bafög besteht
2. geh zum grundsicherungsamt o arbeitsamt, je nachdem wer bei euch fürs algII zuständig istund verlange ein gespräch mit einem zuständigen berater, wenn du wartest bis über deinen widerspruch entschieden wird, kann das monate dauern, wenn da niemand mit dir reden will, verlange den chef zu sprechen
3. geh zum sozialamt und frage nach, ob die in vorleistung gehen können, un bestehe auf ein gespräch mit einem zuständigen berater dort, dass ist schon deshalb enorm wichtig, weil wenn du jetzt keinerlei leistung beziehst und deine eltern nicht für dich aufkommen(auch da können eventuell unterhaltspflichten geprüft werden) und du nicht familienkrankenversichert bist, kann es dir ganz schnell passieren, dass du auf einmal gar keinen krankenversicherungschutz mehr hast und dann übernimmt niemand eventuell anfallende behandlungskosten...
schau nach, wann die ämter bei euch geöffnet haben, nimm dir einen tag zeit und einen guten freund mit, der auch ein wenig durchsetzungsfähig ist und versuch das umgehend!!! zu klären!!
viel erfolg wünsch ich dir dabei!!