Hallo, liebe Mitschreiberinnen,
wer von euch schreibt medizinische Gutachten und wer von euch hat sich schon mal mit der neuen - ab 1. Juli 2004 gültigen - Gebührenordnung der Gerichte befasst, speziell was die Schreibgebühr betrifft?
Jetzt werden 0,75 Euro je 1000 angefangene Anschläge gezahlt, wobei man von einer Anschlagszahl pro Seite von 2700 ausgeht und in Kommentaren dazu im Net immer zu lesen ist, dass die Schreibgebühren gleich geblieben sind mit 2,00 Euro pro Seite, wobei man von 2700 Anschlägen pro Seite ausgeht. Toll: eine Normseite hat 1800 Anschläge und würde dann mit 1,35 Euro bezahlt werden, also Einbuße der ohnehin schon geringen Schreibgebühr.
Hätte gern mal eure Meinung gewusst und wie das so in der Praxis aussieht und wirksam wird mit den Schreibgebühren.
Ich bin der Meinung, dass man bei nebenberuflicher Tätigkeit für den jeweiligen Gutachter schreibt, d. h. mit diesem eine Vereinbarung hat und nicht mit dem Gericht und mit diesem Gutachter den Preis pro Seite aushandelt.
Gruß an alle, die jeden Tag fleißig schreiben
Kerstin