Hallo Merengardis!
im Grunde müssen die Stunden nachgetragen werden. Wenn Du also am Montag frei und am Dienstag Dienst gehabt hättest, dann muß für Dienstag deine geplante Arbeitszeit nachgetragen werden.
Ein Beispiel von meinem Dienstplan:
Im Januar war ich 2 Wochen krank.
Die erste Woche hätte ich 4 x 5,15 Std. und 1 x 5,0 Std. Dienst gehabt, in der zweiten Woche 5 x 5,15 Std. Das wären 51,4 Std. sie haben aufgerundet zu meinen Gunsten und für die Zeit, in der ich krank war, 52 Std. nachgetragen.
Also wenn Du krank bist, dann darf das nicht zu Deinem Nachteil ausfallen. Nacharbeiten mußt Du da nichts.Wenn Du Urlaub hast, dann rechnen sie ja auch nach Arbeitstagen und nicht nach den Stunden, die Dir dadurch fehlen!
LG von Romara