Re: 'Frage zum Thema Alkohol !'
Hi Jellybelly246,
erstmal noch alles Gute nachträglich und dann Folgendes:
Also für dich gilt 24c StVG, in dem geregelt ist, dass niemand unter 21 Alkohol getrunken haben darf, wenn er danach fährt. Also gilt für dich die 0,0-Promillegrenze. (Ab 21 gilt dann die 0,5-Promillegrenze, vorausgesetzt, man ist nicht in der Probezeit.)
Also an Sanktionen müsstest du mit einem Bußgeld von 250 Euro und 2 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. (Befindet man sich außerdem noch in der Probezeit, so verlängert sich diese um 2 Jahre.) Ferner kommt es, wegen des sogenannten A-Verstoßes, zu einem Aufbauseminar nach 36 FeV. Das besteht aus einem Kurs mit einem Vorgespräch und drei Sitzungen von jeweils 180 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen sowie der Anfertigung von Kursaufgaben zwischen den Sitzungen (Kosten: etwa 300 Euro). Eine Fristüberschreitung zum Aufbauseminar wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
Du siehst: immer schön nüchtern bleiben, wenn du danach noch vorhast Auto zu fahren! :) Wenn du gewisse Promille-Grenzen überschreitest oder der Alkohol seine Wirkung auch nur zeigt, gibt es noch sehr viel mehrere Sanktionen und sehr viel härtere Strafen. Bei Unfällen, bei denen man alkoholisiert war, kommt man dann um mindestens eine Teilschuld schon gar nicht mehr herum (auch wenn man über 21 ist).
lg lovely0435