Ohne Füherschein
Guckst du hier: 21 Straßenverkehrsgesetz
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
Übrigens: mit 66 in der 30-er Zone ist der Lappen eh wieder weg.
Sorry: aber wie blöde kann man sein?? Solltest mal darüber nachdenken freiwllig eine MPU (Idiotentest) zu machen oder besser aufs Rad umsteigen
Joschka