Haarverlängerung
Hallo Kosta,
ich bin des öfteren in diesem Forum - anfangs noch, um hier einen Anbieter zu finden, der qualitativ gutes Haar verkauft, momentan aber, um Tipps für meine gerade aktuelle HV-Reklamation zu bekommen.
Ich trage seit 10 Jahren GL-HV und weiß daher aus eigener Erfahrung, dass diese Qualität tatsächlich unvergleichbar mit sämtlichen anderen Anbietern ist (ausgenommen Hair Dreams, die ja Tochterfirma von GL ist). Ich hatte niemals Probleme mit meiner HV. Ich trug die Extensions immer 6 Monate. Spätestens dann waren die Bondings schon so weit herausgewachsen, dass ich die HV komplett erneuern ließ. GL kann ich mir aber momentan nicht mehr leisten u. suchte daher nach einem günstigeren Anbieter - und bin hierbei gehörig auf die Schn.... gefallen.
Ich habe jetzt mit einer Reklamation in einem Salon zu kämpfen, wo ich mir im am 01.03.08 eine HV einarbeiten ließ. Der Preis war hier zwar um ca. 50 % geringer als der, den ich immer bei GL bezahlt habe, aber das dieses "Billig-Haar" keine 8 Wochen übersteht (ist vollkommen verfilzt), hatte mir der Salon zuvor nicht mitgeteilt. Angeblich sei es indisches Remy-Haar mit intakter Schuppenschicht. Das Haar weist diese Eigenschaften aber eben nicht (!) auf - sonst wäre es nicht nach dieser kurzen Zeit verfilzt.
Ich reklamierte daher mit der Forderung auf Rückerstattung des vollen Kaufpreises, denn eine Nachbesserung, wozu der Salon gesetzlich verpflichtet wäre, lehnte ich gleichzeitig ab, weil das mir dann neu einzusetzende Haar hiermit ja auch nicht besser wird, denn der Salon arbeitet nach eigener Aussage nur mit einem einzigen Anbieter ("X10sion"). Dieses minderwertige Haar will ich mir nicht ein zweites Mal einarbeiten lassen.
Jedenfalls lehnte der Salon meine schriftliche Reklamation (der ich auch zahlreiche Fotos vom derzeitigen Haarzustand beigefügt hatte) ab. Dies mit der Begründung, ich sei schließlich zufrieden aus dem Salon gegangen, und die Reklamation (nach 8 Wochen) sei viel zu spät. Natürlich weiß jeder HV-Experte (und auch ich als langjährige Trägerin einer HV), dass man die Haarqualität nicht aufgrund des ersten optischen Eindrucks oder anhand einer "Griffprobe" beurteilen kann, sondern erst dann, wenn man das Haar zigmal gewaschen und gefönt hat. Handelt es sich um minderwertiges Haar, welches in der Regel mit einer Silikon-Schicht überzogen ist, ist diese spätestens nach 10-maliger Haarwäsche vollkommen herausgewaschen, und zum Vorschein kommt dann eben das beschädigte Haar (nicht intakte Schuppenschicht bereits im Neuzustand). Das Haar ist dann glanzlos und störrisch, und der völlige Filz-Effekt ist nur die natürliche Folge - da kann man als Kunde noch so gut pflegen und alles richtig machen, es hilft nichts. Der Zustand verschlimmert sich mit jeder Haarwäsche.
Ein weiterer Grund für die ablehnende Haltung des Salons war sicher auch die Tatsache, dass ich in meinem Reklamationsschreiben angesprochen habe, dass ich finanziell betrogen worden bin. Bestellt hatte ich 150 Strähnen. Beim Termin zum Einsetzen sind 10 Strähnen übrig geblieben. Die Frage des Salons, ob ich diese dort zurücklassen wolle, um sie bei einem zukünftigen Termin noch einsetzen zu lassen, verneinte ich. Daraufhin wurden mir diese 10 Strähnen ausgehändigt. Erst 8 Wochen später stellte sich jedoch heraus, dass ich in dem Salon gar nicht die bestellte (und bezahlte!) Menge eingesetzt bekommen habe. Ich ließ in einem anderen Salon, zu dem ich wöchentlich zum Haarewaschen gehe, die Bondings zählen. Heraus kam hierbei, dass ich lediglich 100 Strähnen habe. Somit war offensichtlich, dass ich finanziell betrogen worden bin.
Der Salon selbst hatte mir nach meinem Reklamationsschreiben, in welchem ich einen Terminvorschlag zur Begutachtung des Haarzustandes machte und bei dem gleichzeitig die Bondings gezählt werden sollen, ein "Hausverbot" erteilt - so unglaublich das klingen mag! Hinsichtlich der unterschlagenen Strähnen redete der Salon sich mit der Ausrede heraus, dass dies wohl ein Fehler einer der Praktikantinnen gewesen sei, 44 Strähnen lägen noch im Salon, diese werde man mir per Post zuschicken. Dies ist zwischenzeitlich auch geschehen.
Fakt ist aber, wenn ich diese HV nicht reklamiert hätte, hätte ich auch niemals erfahren, dass hier eine erhebliche Anzahl von Strähnen übrig geblieben war, die mir nicht ausgehändigt wurde, die ich aber definitiv bezahlt habe. Und dass ich keine Strähnen im Salon zurücklassen wollte, war ja bereits klar, das hatte ich eindeutig gesagt. Die 44 unverbrauchten Strähnen wurden schlicht unterschlagen. Insofern bleibe ich natürlich bei meiner Aussage, dass es sich hier tatsächlich um einen Betrugsversuch des Salons (materielle Bereicherung) handelt.
Ich habe auf das Schreiben des Salons nicht mehr reagiert, sondern meldete den Vorfall der Handwerkskammer. Dass das Verhalten dieses Salons nicht nur unprofessionell und unseriös (Betrugsversuch) ist und kaum den guten Sitten des Handwerks entspricht, hat die HWK zwar zur Kenntnis genommen, kann den Salon aber aufgrund bestehender Rechtsvorschriften nicht zu einem bestimmten Verhalten zwingen oder gar abmahnen. Die Antwort war also wenig hilfreich. Die HWK schützt eher ihre Mitglieder als den reklamierenden Verbraucher. Sie kann nur vermittelnd tätig werden. Nun, hierauf habe ich verzichtet.
Die Sache habe ich jetzt einem Rechtsanwalt übergeben. Ferner habe ich am 13.05 das Haar - sowohl die unverbrauchten Strähnen, die beim Termin nicht eingesetzt wurden, als auch die bereits getragenen und zwischenzeitlich schon herausgerutschten - jetzt an einen Salon geschickt, der eine mikroskopische Haaranalyse vornimmt. Ich gehe davon aus, dass hierdurch nachgewiesen wird, dass das Haar bereits im Neuzustand keine intakte Schuppenschicht aufwies. Falls dies der Fall sein sollte, bin ich hier durch den Salon getäuscht worden (Produkt weist nicht die zugesicherten Eigenschaften auf), womit meine Reklamation berechtigt wäre.
Zwischenzeitlich habe ich fast alle Strähnen verloren bzw. musste ich diese in den Längen abschneiden, da nach dem Haarewaschen (nur 1x wöchentlich, immer in einem Salon, mit dem Kopf nach hinten) mehrere Filzklumpen entstanden waren, die sich auch nach 1 1/2 Stunden Bürsten nicht mehr entfernen ließen. Meine derzeitige "Friesur" (so nennen kann man das gar nicht mehr) sieht entsprechend aus...
Ich will den Rest, der davon noch übrig geblieben ist, so schnell wie möglich nur wieder loswerden. Wegen des in Kürze anstehenden gerichtlichen Verfahrens werde ich aber mit diesem Haar wohl noch einige Wochen herumlaufen müssen. Wenn das gerichtliche Verfahren dann beendet ist - wie immer das auch ausgehen mag - brauche ich wieder neue Haare. Daher meine Frage:
Bist Du GL-Vertragspartner? Kannst Du ggf. GL-Strähnen an Kunden verkaufen, auch wenn die Einarbeitung nicht in Deinem Salon erfolgt? Nach meiner Erfahrung tuen sich Salons, die GL-Vertragspartner sind, hiermit grundsätzlich schwer. Denn Hintergrund ist ja allein der, dass die Firma GL etwaige Reklamationen vermeiden will, die möglicherweise auftreten könnten, wenn ein Nicht-Vertragspartner (also jeder x-Beliebige, der meint, sich mit der Einarbeitung von HV auszukennen) einem Kunden das Haar vielleicht unprofessionell einarbeitet. Nicht umsonst sind die Seminar-Kosten zum Erwerb des GL-Zertifikates so extrem hoch. Kein Verbraucher kann daher direkt bei GL Haare bestellen, um sich diese dann von irgend jemand (einem Stümper)einarbeiten zu lassen. Nachvollziehbar ist diese Geschäftspolitik für mich natürlich durchaus. Die Firma hat nun mal das weltweite Monopol in dieser Branche und vertreibt sein Material nicht an Jedermann, sondern eben ausschließlich an seine Vertragspartner. Ich kenne das Problem also.
Habe ich trotzdem eine Chance, von Dir GL-Haar zu beziehen? Die immensen Kosten für eine komplette neue HV in einem Salon kann ich mir derzeit einfach nicht mehr leisten. Die Stylistin in meinem früheren Salon (GL-Vertragspartner), die mir in den vergangenen Jahren zigmal meine HV gemacht hat, arbeitet handwerklich perfekt. Ich konnte sie dafür gewinnen, mir eine HV privat zu machen. Die Kosten des Arbeitspreises hierfür wären für mich noch erschwinglich. Das entsprechende Gerät hierfür (Ultraschall-Gerät) hat sie sich selbst bereits angeschafft, das Haar müsste ich selbst besorgen. Der Markt an Anbietern ist hier bekanntlich groß, ich will aber nichts anderes mehr ausprobieren, sondern nur GL-Haar verwenden.
Würde mich freuen, eine ehrliche Antwort von Dir zu erhalten - vielleicht auch einen fachmännischen Rat zu meinem Problem hinsichtlich der beschriebenen Reklamation.
Grüßle
Fallon