Jup...
eine partei kann in deutschland nur dann verboten werden wenn sie gegen die verfassung verstoßen, verfassungswidrige Ziele verfolgen.
grundsätzlich ist die hürde in deutschland sehr hoch angesetzt, das letzte parteiverbotsverfahren lief wie du dich villeicht erinnerst gegen die npd, wurde aber eingestellt (im grunde wegen verfahrensfehlern,aber das würde dann doch zu weit führen ;-) )
vielleicht kannst du aber trotzdem mal nach infos zu dem verfahren gucken, vielleicht findet man da ja aussagen.
im prinzip finde ich es aber schwierig dazu äußerungen zu finden,ist das tatsächlich die aufgabenstellung? eine äußerung allein genügt nämlich in der regel nich..