Antwort
- GmbH
- Geschäftsührer in dieser neugegründeten GmbH zum Schein, damit mein Vater die Geschäfte weiter abwickeln kann
- ich selber bin in einem ganz normalen Angestelltenverhältnis in einer ganz anderen Firma.
"Zusammenkracht" bedeutet der Wirtschaftseinbruch!
Ich vermute, es geht nicht, dass ich als GF einer GmbH mit 2 Mitarbeitern woanders als Angestellter beschäftigt bin.Ich vermute, dass es dann rechtliche Konsequenzen mit den Gläubigern gibt, oder???