Alles wird gut
Ich nehme an, dass Dein Expartner arbeitet, also muß er für Euer gemeinsames Kind Unterhalt zahlen. Es gibt die Düsseldorfertabelle. Dort kannst Du nachschauen, wieviel er bezahlen muß. Bis Euer Kind 3 Jahre alt ist, steht auch Dir von Deinem Ex Unterhalt zu, auch wenn Ihr nicht verheiratet seid. Dieses hat er zu zahlen, ob er will oder nicht, ab dem ersten Tag Deines Auszugs. Zahlt er nicht, mußt Du dieses einklagen, dafür nimmst Du Dir einen Anwalt, da Du kein also hohes Einkommen hast, bekommst Du Prozeßkostenbeihilfe, also kostet Dich das wahrscheinlich gar nichts. Bis dieses alles durch ist, mußt Du, fals Dein Ex sich weigert für das Kind zu zahlen zum Jugendamt und Unterhaltsvorschuß beantragen. Du bekommst 125Euro. Dann gehst Du zum Arbeitsamt beantragst Harz 4, dieser wird mit Deinem Einkommen verrechnet. Ist Dein Einkommen für Harz 4 zu hoch, kannst Du immer noch Wohngeld beantragen. Dein Ex muß für Dich bezahlen. Sein Selbstbehalt liegt meines Erachtens bei nicht verheiratet bei 1000Euro. Da er sich mit alles Wahrscheinlichkeit wehrt, für Dich aufzukommen, ist ein Gang zum Anwalt unumgänglich. Mach das, lass Dir das Geld nicht durch die Lappen gehen! Du gehst schon arbeiten mit kleinem Baby. Hut ab, da könnte sich so manche Exfrau mal eine Scheibe abschneiden. Die meisten Frauen machen einen auf arbeitsunfähig, weil sie ja mindestens bis zum 8. Lebensjahr (bei verheiratet und bei einem Kind, sonst noch viel länger) zu Hause bleiben dürfen, was für zahlreiche Exmänner und auch für mich unverständlich ist.