maxi_12264362Eine Vormundschaft
ist die Folge einer Entmündigung!
Das muß Dir schon klar sein...
Und diese muß beantragt werden, wenn es irgendwann so weit kommt, daß Dein alter Herr nicht mehr selbständig entscheiden kann.
Wer stellt solch einen Antrag? Sofern vorhanden dann Ehepartner, Kinder,...
Ich habe den Vorgang live bei der Großmutter meines Ex-Mannes miterlebt.
Diese war von Alzheimer betroffen und wurde nach und nach zum Pflegefall.
Meine Schwiegereltern haben seinerzeit mit Hilfe des Hausarztes einen Antrag beim Amtsgericht stellen müssen, die Großmutter wurde vom Amtsarzt untersucht und anschließend wurde meinen Schwiegereltern die Vormundschaft übertragen.
Andere Fälle kenne ich nur aus größerer Entfernung, in allen waren aber dann Ehepartner oder Kinder zum Vormund bestimmt.
Jemand anders wird nur eingesetzt, wenn niemand aus der Familie dieses Amt übernehmen möchte oder einfach keine Angehörigen mehr vorhanden sind.
Es ist da ein wenig, wie bei Kindern... Ist ja auch ein ähnlicher Vorgang.
Wie wärs, wenn Du Dich danach einfach mal beim Amtsgericht erkundigst? Eigentlich müßte Dir auch der Hausarzt darüber Auskunft geben können.
Vielleicht ließe sich auch ein Schreiben aufsetzen, in dem Dein Vater, jetzt, wo er noch fit ist, erklärt, wen er als Vormund bevorzugen würde, falls dieses eines Tages notwendig wird?
Gruß, harter Kern