Eine Kollegin von mir (!) ist letztens beim Ladendiebstahl ertappt worden (Warenwert ca. 80 Euro).
Nun hatte sie ein Schreiben der zuständigen Polizeibehörde im Briefkasten, indem sie aufgefordert wurde Stellung zu beziehen.
Sie wurde von den Ladendetektiven "aufgegriffen", als sie das Geschäft bereits verlassen hatte - sprich auf der Strasse vorm Geschäft die Ampelkreuzung überquert hatte.
Trotzdem sie das Geschäft bereits verlassen hatte, ging sie mit den Detektiven zurück in deren Büro; gab den Diebstahl zu, machte eine Aussage, etc.
Die Tat an sich lässt sich ja nicht leugnen (Videoaufnahme, Geständnis), aber
nun die Frage:
Ist es rechtens, dass die Ladendetektive sie aufgehalten haben, obwohl sie das Geschäft bereits verlassen hat?
Gibt es dafür irgendwelche Gerichtsurteile, Gesetzestexte o. ä.?
Ist es dann unter Angabe solcher Urteile, ... möglich das Geständnis zurück zu ziehen?
Danke schonmal für die Antworten!
LG, Aki