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Hi du!
Also erstmal herzlichen Glückwunsch, dass du es geschafft hast, dich von deinem Mann zu trennen!
Es ist wohl richtig, dass du im Wege des Versorgungsausgleiches die Hälfte der Rentenanwartschaften abtreten musst. Im Übrigen kommt es darauf an, ob ihr in einer Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung gelebt habt. Da du aber nichts erwähnt hast, gehe ich davon aus, dass ihr in der Zugewinngemeinschaft gelebt habt. Zunächst muss der Zugewinn ausgerechnet werden, der dann ebenfalls wie die Rentenanwartschaften halbiert wird. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass in die Ehe gebrachten Schulden nur bis zur Höhe des Vermögens des jeweiligen Ehegatten zu berücksichtigen sind. Also alles was zusammen erwirtschaftet wird, wird halbiert. Sollte jemand mit mehr Schulden als Vermögen in die Ehe kommen, so liegt sein "Startkapital" nicht bei Minus xxx, sondern bei Null. Des Weiteren muss berücksichtigt werden, wer wie viel vom Erwirtschafteten schon besitzt.
Angenommen, dein Mann kam mit 0 in die Ehe und du mit sagen wir 10.000 . Nach der Ehe hat dein Mann ein Vermögen von 40.000 und du von 30.000. Dann beträgt der Gesamtzugewinn 60.000...also stehen jedem 30.000 zu und dein Mann müsste dir 10.000 ausbezahlen.
So mal anhand eines Beispiels dargestellt, aber am besten mal vom Anwalt ausrechnen lassen ;) Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
LG Manu