Mir wird vorgeworfen, fahrlässig Abfälle zur Beseitigung ausserhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage abgelagert zu haben - sprich, ich habe eine Zigarettenkippe auf den Boden geworfen. Während eines Telefonates wurde ich darauf hingewiesen. Mir blieb noch nicht einmal die Möglichkeit, die Kippe wieder aufzuheben.
Ich wusste nicht, dass dies strafbar ist. Man wies mich darauf hin, dass es bereits in den Medien stand. Weder irgendwelche Schilder noch sonst etwas waren in der Nähe.
Was meint ihr? Soll ich dagegen Einspruch einlegen oder ist es eh aussichtslos? Habt ihr so etwas schon einmal gehört? Und 45 Euro finde ich schon sehr heftig!