Geldstrafe
Vorbesrtraft ist man immer, wenn eine Strafe ausgesprochen wurde, also auch eine geringe Geldstrafe, z.B. 15 Tagessätze a 10. Von dieser Geldstrafe ist die Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße zu unterscheiden. In einem solchen Fall ist man nicht vorbestraft.
Vorbestraft im umgangssprachlichen Sinne ist man nach einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer mehr als dreimonatigen Freiheitsstrafe, bei Jugendstrafsachen entsprechend bis zu zwei Jahren, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt worden ist und es sich um die erste Straftat handelt.
Eine Strafe bis 90 Tagessätzen wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen, ein zukünftiger Arbeitgeber kann also darüber nichts erfahren. Für öffentliche Stellen ist sie allerdings aus dem Bundeszentralregister in Erfahrung zu bringen, d.h. für Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutzbehörden etc, aber immer nur, wenn ein Zusammenhang besteht, derjenige also bei einer Behörde irgendwie aktenkundig geworden ist.
Bei der Verhängung von Geldstrafen wird die persönliche Situation des zu Verurteilenden berücksichtigt, die Summe muss also nicht auf einmal bezahlt werden.
Ich hoffe, ich war ausführlich und verständlich genug.