pattie_12323495 Hey, eine kurze Frage, habe ich rechtlich bei einer Probezeit von 6 Monaten Anspruch auf Urlaubnahme? Bei 25 Tagen im Jahr, die mir zustehen, darf ich sie dann nehmen? Und was, wenn ich diese bekommen würde, und dann aber kündige? Dank Euch Anjuna
trai_11856305 Dieses Gesetz wurde schon vor langem geändert. Ab sofort steht (theoretisch) Urlaubsnahme ab dem ersten Arbeitstag zu. Mehr Auskünfte gibt Dir Deine Interessensvertretung.
maxi_12264362 trai_11856305Ermessenssache ich habe am 3. Mai meine neue Arbeitsstelle angetreten und meinen chef direkt, freundlich und sachlich darauf hingewiesen, dass ich meinen Urlaub schon gebucht habe und ihn ungern stornieren möchte.Er war damit einverstanden... ist aber auch ein supernettes angenehmes Arbeitsklima da... Ich denke, fragen kostet nichts, zumal ich ja einen handfesten Grund ( vorausgegangene Reisebuchung )in Peto hatte... fragen kostest nichts, nur gewusst wie...
concha_11965320 trai_11856305Hi! Nettes Pseudonym ;o)! Ist das wirklich wahr, was Du schreibst??? Seit wann?? Hast Du da nähere Infos?? Würd mich mal interssieren. LG und Danke! Krötilla
raluca_12737712 Gemäß ... 4 BUrlG steht dir der volle Urlaubsanspruch erst nach den 6 Monaten zu. Wenn du einen netten Arbeitgeber hast, wird er sicherlich nichts dagegen haben wenn du auch während der Probezeit Urlaub nimmst. Aber unbedingt machen würde ich es nicht, nur wenn es sich nicht vermeiden lässt. Man weiß ja nie wie es gesehen wird. LG laila
raluca_12737712 Schlaumeier! Dann halt "BEANTRAGT". Das tut jetzt aber nichts zur Sache. Man kann sich ja an allem hochziehen.
raluca_12737712 Was gemeint ist ... weiß ja wohl jeder! Und ob an erster Stelle die betrieblichen Interessen stehen kommt ganz auf die Firma an. In der Firma wo z. B. mein Freund arbeitet, würden mich die betrieblichen Interessen auch herzlich wenig interessieren. Denn immer nur geben, geben, geben und nichts kommt zurück ... nein Danke, da interessiert mich dann NUR das Geld und der Urlaub. Aber natürlich gibt es auch noch andere Beispiele und es ist nicht überall so schlimm. Laila
beat_12643474 Dem kann ich nur zustimmen! Betriebliche Interessen sind gut und schön, aber die meinen sind es auch. Und es sollte ja letzten Ende auch im betrieblichen Interesse liegen, dass ich mit meinem Job zufrieden bin und ihn gut mache. Oder? LG, Nindscha, die sich gerade mal wieder freut, so eine tolle Cheffin zu haben.
randy_12159012 Anspruch auf Urlaub Ja es ist so, dass beide Seiten mit dem Urlaub einverstanden sein müssen. Bei mir ist es so, dass meine Vorgesetzte nie !!!! mit meinem Urlaub einverstanden ist und ich noch 21 Tage Urlaub habe und dieser auch verfallen wird. Sie ist der Meinung, bei Teilzeit braucht man keine Erholung, da ich ja immer einen halben Tag frei habe und immer vorher die Vollzeitmitarbeiter kommen. Dass auch ich Familie habe wird nicht berücksichtigt. Ist ja auch mein Problem bzw. mein Fehler. Einzig aufgrund eines Todesfalles hab ich freibekommen umd die Angelegenheiten zu regeln. Es ist jetzt nich so, dass ich in einer kleinen Firma arbeite. Wir haben 3000 Arbeitnehmer hier am Ort. Unterstützung durch den Betriebsrat gibt es hier an unserem kleinen Ort nicht, da will sich keiner in die Nesseln setzen.