rita_11978910Das ist falsch...
Sie dürfte mit ihm Sex haben, wenn sie 14 oder älter ist, nach dem deutschen Gesetz ist das nämlich nur verboten, wenn er ihre Sexuellen Fähigkeiten ausnutzt, bzw. nicht weiß was er mit ihr tut ...
Das heißt, wenn es einvernehmlicher Geschlechtsverkehr ist, dann wäre das alles kein Problem.
(D.h., man müsste beweisen, dass er dir etwas schlechtes will...)
Nur halt bis du 14 bist, darf rein gar nichts passieren, denn das ist sexueller Missbrauch von Kinder...
LG Sandra