Es Frau
Hallo,l
eine Auslandsentscheidung muss in Deutschland anerkannt werden. Zuständig ist die Justizverwaltung (bzw. ein Oberlandesgericht) des Bundeslandes, in dem einer der früheren Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Aber: Kleiner Tipp: Hast Du evtl in Las Vegas geheiratet und die Ehe nicht beim Friedensrichter registrieren lassen. Dann war die Ehe nur ein "Gag", da erst mit der Registrierung die Wirksamkeit eintritt.
Grüße Joschka.