anika_12293829Hallo
Wenn du die Steuerklasse 3 nimmst, solltet Ihr eine Zusammenveranlagung durchführen lassen, da ihr sonst nicht die Splittingtabelle bekommt....und das wäre dann wiederrum sehr ungünstig für dich, da du bei eine Einzelveranlagung erheblich nachzahlen müsstest.
Ihr könnt im Jahr der Eheschliessung auch eine getrennte Veranlagung durchführen ... dann solltest du jedoch nicht auf Seuerklasse 3 gehen.
Ansonsten kann man das nicht so pauschal sagen, da man dafür euer Einkommen wissen müsste.
Da dein Mann aber selbständig ist,...hat er doch sicherlich einen Steuerberater, der kennt seine Zahlen und kann dies dann genau ausrechnen, was günstiger ist für euch.
Ich hoffe ich hab dich jetzt nicht total verwirrt........aber das kann man leider wirklich nicht so pauschal sagen......so einfach ist unser deutsches Steuersystem leider nicht.....da gibt es immer wieder ein wenn und aber..
Wenn du noch Fragen haben solltest, kannst du mich auch gerne per PN anschreiben.
Lieben Gruß
Swante