Ehe mit mAROKKANER
Für eine Eheschließung im Ausland wird marokkanischen Staatsangehörigen kein Ehefähigkeitszeugnis von ihren Heimatbehörden ausgestellt. Bei Eheschließung in Deutschland ist daher die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts erforderlich. Dem Antrag ist nach Möglichkeit eine von der zuständigen marokkanischen Heimatbehörde ausgestellte Ehefähigkeits- oder Ledigkeitsbescheinigung (Certificat de Célibat) beizulegen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, sollte, soweit nicht bekannt, mit dem Oberlandesgericht abgestimmt werden.
Dann braucht er noch eine internationale GEburtsurkunde oder eine übersetzte mit Legalisationj. Einen gültigen Pass. Eine Meldebescheinigung von seinem Wohnsitz.
Ist Dein Kind unter 5 jahe besteht die Möglichkeit der Einbenennung, vorausgesetzt der leibliche Vater stimmt zu, oder, wenn keine Ehe bestand ein Sorgerechtsnachweis für Dich.
Benötigt wird noch eine Einkommensbescheinigung von beiden.
Rassismus im Beitrag unten ist quatsch. Es liegt eher an der zähen und unflexiblen und faulen Verwaltung in Marokko. Überall in Deutschland sind die gleichen Unterlagen vorzulegen.
Vom Gedanken, das es schnell geht musst Du dich lösen. Wenn alle Unterlagen vorliegen wird der Vorgang beim für Euch zuständigen Oberlandesgericht vorgelegt. Erfahrungsgemäß dauert das bis maximal 3 Wochen.
Zur Vorbereitung schaue auch mal hier:
Marokko - Oberlandesgericht Köln
www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/...7/.../marokko.pdf
Marokko (Königreich Marokko) a) urkundliche Nachweise zu Geburt und Familienstand: 1. Geburtsurkunde in Form eines Extrait d'Acte de Naissance, oder fiche ...
Wo wir gerade bei marokkanischen Urkunden sind schau hier:
http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/de/04/Konsularischer\_\_Service/Legalisierungen.html
Da kannst Du einiges abkürzen.
Bei detaillierten Fragen einfachmal eine Mail
Viele Grüße Joschka