Hallo Leute,
kennt sich jemand hier im Namensrecht aus?
Wie sieht es aus wenn ich nach der Eheschließung den Namen meiner Frau an meinen Anhänge (Müller-Schmidt). Muss ich dann bei Unterschriften jedesmal den zeiten Namen mit Schreiben oder kann ich es auch einfach kürzen (Müller)? Denke mal nicht, aber vielleicht doch? Weil bei zwei langen Nachnamen kann es ganz schön mühsam sein täglich bis zu 20 Unterschriften zu leisten (beruflich bedingt).
MfG
Walter