Hallo,
mein Freund hat ein uneheliches Kind. Er kennt das Kind nicht, hat kaum Kontakt zur Mutter (obwohl er sich bemüht hat, den Kontakt wiederherzustellen). Anfang des Jahres hat er sich beim Jugendamt mit ihr getroffen, weil man bereden wollte, ob und wie man den Kontakt zu ihr wieder aufbauen und zum Kind herstellen kann. Gestaltet sich als sehr schwierig. Die beiden hatten Streit, als sie noch schwanger war und dies führte zur Ternnung, er kennt nicht einmal ein Foto des Kleinen. Aber wie das eben so im deutschen Recht ist, darf er fleißig blechen, blechen, blechen, Rechte hat er keine. So, nun zu meiner eigentlichen Frage:
wenn wir mal heiraten, was muss ich beachten? Ich will keinesfalls, dass die Kindesmutter oder das Kind irgendwie an mein Geld, mein Eigentum oder das, was mein Partner und ich zusammen aufgebaut haben (z.B. irgendwann mal ein Haus o.ä.) rankommen. Wie ist das mit dem Erbrecht zum Beispiel? Was ist, wenn mein Partner mal arbeitslos wird und kein Geld hat, um Unterhalt zu zahlen?? Muss ich dann herhalten?? Oder wenn ihm mal was passiert, kann sein Kind dann Dinge erben, weil es eben sein leibliches Kind ist? Vor so etwas habe ich nämlich eine Heidenangst!! Dass ich mir mit ihm was aufbaue und auf Grund des fantastischen Rechtssystem am Ende aus irgendwelchen Gründen in die Röhre schaue!!! Kann man hier im Rahmen eines Ehevertrages was machen? Sind Kinder nicht generell als allererstes erbberechtigt?? HILFE!!
Danke!
LG
Sandy