Gute Frage...
Frag doch am besten mal direkt beim örtlichen Standesamt nach.
Deine Frau könnte ohne Probleme einen Doppelnamen nehmen, jedoch wäre in dem Fall euer Ehename (also euer derzeitiger Name) weiterhin der Name, der auch an die Kinder weitergegeben würde.
Fraglich ist nun, ob ihr beide euren Ehenamen durch Namensänderung in ihren Geburtsnamen ändern könnt, ggf. hättest du dann noch die Möglichkeit des Doppelnamens.
Ob das jedoch möglich ist, kann dir nur der Standesbeamte sagen - hol dir ggf. bei mehreren Standesämtern Meinungen ein.