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Nein, muss er nicht !!!
Heutzutage ist es völlig normal und mit keinen Schwierigkeiten verbunden, dass Eltern nicht verheiratet sind oder erst nach der Geburt heiraten.
Wir haben auch erst geheiratet, als unsere Tochter 2 war.
Bei Nichtverheirateten muss das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt beantragt werden, gleichzeitig muss der Vater die Vaterschaft anerkennen.
Wenn das Kind so heißen soll wie Du, dann könnt ihr das nach der Hochzeit wieder ändern, wenn ihr dann alle so heissen wollt wie der Vater (o.ä.).
Wie das dann geht weiß ich allerdings nicht.
Wir haben uns damals für die einfacherere Variante entschieden und unsere Tochter nach dem Vater benannt, dessen Namen ich dann nach der Hochzeit auch angenommen habe.
Gruss, Ivy