kira_12170548Bei so einem
Ehevertrag wäre es sicherlich sinnvoll, einen Fachanwalt für Eherecht zu rate zu ziehen und den Vertrag auch von diesem aufsetzen zu lassen, denn dann hast Du wenigstens die Gewissheit, das rechtlich alles hieb- und stichfest ist und es im Falle einer Scheidung nicht dazu kommt, dass der Vertrag vor Gericht als nichtig angesehen wird. Beglaubigen lassen, muss man den Vertrag dann allerdings trotzdem noch bei einem Notar. Dieser entwirft den Vertrag nicht (das macht nur der Anwalt). Ach und eins noch: man muss einen Ehevertrag nicht zwangsläufig vor der Ehe schließen, sondern kann dies auch noch tun, wenn man schon verheiratet ist.