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So ist es.
Die standesamtliche Trauung ist ein Verwaltungsakt, die Ehe ist also erst mit der Trauung vor dem Standesbeamten rechtswirksam.
Ohne die standesamtliche Trauung und den daraus erhaltenen Urkunden (Eintragung ins Heiratsregister, Erstellung eines Familienbuches [nicht Stammbuch!] darf der Pastor/Pfarrer/etc. erst gar nicht die kirchliche Trauung vollziehen, denn diese ist im Grunde nur - wenn man es krass betrachtet - ein bischen Tamtam im Gotteshaus, jedoch kein Verwaltungsakt, der die Eheschließung ausmacht.