Hallo
Ich bin neu hier und habe folgendes Anliegen.
Ich habe seit langer Zeit große Probleme mit meinen Schamlippen. Sie sind sehr groß und behindern mich bei alltäglichen Tätigkeiten übers Reiten bis hin zum Sex. Ich muss sie operieren und stellte einen Antrag mit Gutachten von einem Gynäkologen, meiner Krankenkasse.
Am 23.09.13 kam ein Schreiben von der KK, dass sie es zur Prüfung zur MDK schicken werden.
Nach einer Woche wurde ich ungeduldig und rief bei der Nummer auf dem Schreiben an. Der Herr am Telefon erklärte mir, dass es meistens bei der MDK bis zur 3 Wochen dauern kann, bis ein Gutachten dort vorliegt. Also wartete ich und googlete, wie soetwas in Vergangenheit ablief. Dann kam ich auf das 5 Sozialgesetzbuch 13 (3a). Laut dieses Gesetztes stehe ich eindeutig im Recht, die Operation vollständig bezahlt zu bekommen, da sie innerhalb dieser 5 Wochen nicht reagiert hatten.
Am 10.10.13 hatte ich des Weiteren eine Brustop und war mit dem Ergebnis und der Ärztin, die das gemacht hat mehr als zufrieden. Schon während des Beratungsgesprächs für die Brustop bot sie mir einen operativen Eingriff der Schamlippen für 1000 Euro an, mit der Versicherung, diese auch in der Heilungszeit der Brust durchzuführen, da ich nicht solange sportlich ausfallen wollte.
Ich vereinbarte also nach den 5 Wochen, des nichtreagierens der KK, einen Termin am 15.11.13 für die Scharmlippenkorrektur. Ich hielt Rücksprachen mit der Unabhängigen Patienten Beratung und die Versicherten mir, dass ich die Leistung voll erstattet bekomme, solange meine Ärztin eine Rechnung nach GOÄ ausstellt. Dies besprach ich mit meiner Ärztin und sie sagte, dass das kein Problem sei, sie mir aber nochmals sagt, dass sie keine Abrechnungen mit gesetzlichen Krankenkassen macht, nur für Private.
Ich rief also bei der KK an und schilderte diese ganze Geschichte, daraufhin wurde mir gesagt: Der Antrag ist bewilligt worden, man warte nur noch auf einen Kostenvoraschlag des Arztes, der das Gutachten ausgestellt hat. Er hätte sich seit 2 Wochen nicht gemeldet. (Nicht die Ärztin, die meine Op am 15.11 durchführen wird) und die Krankenkasse bezahlt keine Rechnungen von nicht gesetzlich zugelassenen Ärzten. Sprich ich bekomme nicht einen Cent zurück. Nicht einmal die Differenz, die ich bei einem Arzt mit gesetzlicher Zulassung bekommen hätte und nun bezahle.
Jetzt bin ich am Verzweifeln Ich möchte diese OP am 15.11 unbedingt durchführen. Bei anderen Ärzten wird es, bis die endgültige Bewilligung durch ist, ewig dauern und das halte ich nicht mehr aus. An dieser Stelle bitte keine Kommentare, wie auf die paar Wochen kommt es nicht drauf an. ;)
Was bleiben für Möglichkeiten, dass ich das Geld doch zumindest ein Teil davon wieder zu bekommen?
Kann sowas Rechtens sein? Die KK hat sich doch nicht an die gegebenen gesetzte gehalten, warum wird das Verfahren dann noch so weiter geführt, als wäre es normal?
Gibt es in Vergangenheit irgendwelche ähnlichen Fälle?
Und jetzt zum meschlichen Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Doch zu einem Kassenärztlichen Arzt, der mich wohlmöglich für immer entstellt??
Ich bitte dringend um eure Hilfe!!
Liebe Grüße