Hallo Rena.......
......auf eine genaue Beschreibung der Dinge die dir bei Teilung zustehen.Dies ist besonders wichtig wenn ihr euer Trennungsjahr nicht in einen gemeinsamen Haus bzw. Wohnung vollzieht.
Wenn du schon ausgezogen bist hat dein Nochmann genug Gelegenheit einige Dinge zu ändern.
In der Regel wird danach gefragt was man aus der gemeinsamen Wohnung möchte.Es genügt nicht,dass du sagtst" Ich hätte gerne das Porzellan aus dem "Kleinen Schrank "im Esszimmer.
Mit viel Pech hat es dann dein ehemaliger gegen eines was nicht so wertvoll ist ausgetauscht und behauptet,dass dies das Porzellan ist was seit Jahr und Tag dort im Schrank steht.
So ist es mir mit einer sehr alten und wertvollen Truhe gegangen. Die stand immer bei uns im Schlafzimmer und ich wollte diese aus dem Schlafzimmer. Als mein Ex sie dann damals rausrückte war es ein völlig andere er aber behauptete,dass die schon ewig im Schlafzimmer
stand.
Ich war der Velierer denn ich hätte darauf bestehen müssen,dass ich die mit den "grünkarieten Maiglöckchen" möchte. Pech gehabt aber die Freude ihn los zu sein überwog alles.
Viel Erfolg und lass dich nich unterbuttern notfalls den Anwalt wechseln.Das hatte ich damals auch versäumt. Ein zweites Mal passieren mir solche Sachen mit mehr.
LG