@jussy
VU ist frei, das ist richtig.
Aber der Ultraschall gehört zu den sog.IGEL-Leistungen, ist also kostenpflichtig für den Patienten, es sei denn, er ist mediz. notwendig, z. B. bei bekannten Myomen, oder Eierstockzysten.Aber, wenn eine Ärztin nicht fähig ist, zu untersuchen und den Ultraschall dazu braucht, kann sie m.E. die Kosten dafür nicht auf die Patientin umlegen.
Viele Ärzte machen den Ultraschall umsonst(obwohl ich ihnen unterstelle, dass sie das nicht aus Nettigkeit tun,sondern hoffen, etwas zu finden, das die Untersuchung zur Kassenleistung macht und regelmäßig kontrolliert werden muss.Sorry, aber ich bin inzwischen 43 und habe so schlechte Erfahrungen gemacht,dass ich VU boykottiere).