Festzuschüsse
Grundlage für die Berechnung der Leistung der Krankenkasse sind zukünftig diese - am zahnärztlichen Befund ausgerichteten Festzuschüsse. Dies gilt unabhängig davon, ob vom Zahnarzt die medizinisch notwendige, eine aufwändigere (gleichartiger Zahnersatz) oder eine andere (andersartigem Zahnersatz) Versorgung durchgeführt wird. Fallen Mehrkosten an, müssen diese vom Patienten (Versicherten) selbst getragen werden.
Bei Nachweis einer regelmäßige Zahnpflege können sich die Festzuschüsse noch um 20% bzw. 30% erhöhen. Außerdem besteht eine Härtefallregelung, welche die Zahlung von doppleten Festzuschüssen vorsieht.
Wenn du schon einen Heil-und Kostenplan in den Händen hast, kannst du dir diesen sogar in einem Online-Berechnungsformular ausrechnen lassen.
Dann weisst du so ziemlich genau, was auf dich zukommen könnte.