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Hi Du,
erst mal Herzlichen Glückwunsch!
Das hier ist die sachliche Seite:
"Die Verlobung ist nicht nur so ein dahergesagtes Versprechen. Sie ist im bürgerlichen Gesetzbuch in den 1297-1302 verankert und hat daher eine rechtliche Bedeutung. Rechtlich gesehen ist sie ein Vertrag, ein rechtlich formloses Versprechen, mit dem man offiziell bekannt gibt, dass man in Zukunft heiraten möchte. Eine Verlobung ist ungültig, wenn einer der Partner noch nicht 18 Jahre alt oder noch verheiratet ist.
Mit einer Verlobung versprechen sich beide die Ehe. Einklagbar ist dieses Versprechen aber nicht. Ein Rücktritt von der Verlobung muss aber auch nicht ohne Folgen bleiben. Tritt der Verlobte zum Beispiel von der Verlobung zurück, ist er durchaus zu Schadensersatz verpflichtet. Waren das Restaurant, der Fotograf oder das Brautkleid schon bestellt, hat er für die Kosten aufzukommen. Alle Geschenke müssen zurückgegeben werden. Dazu zählen auch persönliche Geschenke oder gar Briefe. Übrigens kann ein Schaden auch entstehen, wenn in Erwartung der Hochzeit die Wohnung oder Arbeitsstelle gekündigt wurde.
Die Verpflichtung zum Schadensersatz tritt allerdings nicht ein, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, die Verlobung zu lösen. Dazu gehören z.B. schwere Krankheit, Beschimpfungen des Partners oder Untreue.
Übrigens, vor dem Gesetzt gelten Verlobte als Angehörige."
"Macht man bei der Verlobung schon den Heiratsantrag?" - Diese Frage ist meiner Ansicht nach falsch gestellt. Irgendwie habt Ihr Euch doch schon geeinigt, daß Ihr heiraten wollt. D. h. der Antrag ist schon gelaufen. (Es gibt natürlich Leute, die schon alles vom Brautkleid bis zum Trauzeugen organisiert haben und dann den "Heiratsantrag" zelebrieren. Aber meiner Meinung nach ist das nur Show.)
Sobald irgend jemand außer Euch erfährt, daß Ihr vorhabt zu heiraten, seid Ihr verlobt. Punkt.(Das ist wohl das, was Ihr in 2 Wochen vorhabt.)
Einen "Verlobungsantrag" gibt es rechtlich gesehen gar nicht. Entweder ihr habt vor zu heiraten, dann verlobt Euch, oder Ihr wollt nicht, dann seid Ihr befreundet. Aber eine Verlobung ohne das Ziel Heirat ist keine solche.
Allerdings gibt es keinen vorgeschriebenen zeitlichen Abstand zwischen verlobung und Hochzeit. Minimal so viel, daß man alle nötigen Dokumente beidammen hat, Maximum ? - manches Paar ist 10 Jahre verlobt, bevor es heiratet. Meistens vergehen aber 2 Monate bis 2 Jahre bis zum Ende der Verlobungszeit (Hochzeit oder Trennung).
Hochzeitstermin bekanntgeben: Wenn Ihr schon einen festen Termin habt, dann ist das ein guter Zeitpunkt, ihn bekanntzugeben. Wenn nicht, dann nicht. Sagt einfach, was der Wahrheit entspricht. Sei es nun "sobald xy das Studium geschafft hat" oder "Im Sommer 2005" oder "irgendwann" o.ä. Wir haben z.B. die Bekanntgabe unserer Verlobung dazu genutzt, gemeinsam nach einem Termin zu suchen.
Ist jetzt alles verständlich?
LG,
Brüni