cassy_13021794Hartz 4
Er wird wohl Anspruch auf Hartz 4 haben, nur vermutlich kein Anspruch auf Wohngeld da sie ja als Bedarfsgemeinschaft veranlagt werden. ( Nur sehe ich das Problem wenn er nicht mal Hartz 4 beantragt, dann wird er nicht mal krankenversichert sein... )
Ich würde auch die Wohnung kündigen und in eine kleinere Wohnung umziehen und ihn dalassen. Er kann sich ja wieder melden wenn er sein Leben auf die Reihe bekommen hat.
Ansonsten du bist 21 und scheinbar fleißig, bei den Onlinebörsen würden dir die berufstätigen Männer die Tür einrennen... . Er scheint keine Ahnung zu haben wieviel Glück er mit dir hat!