Die Kinderbetreuung kann vom Jugendamt größtenteils
übernommen werden wenn man bedürftig ist bzw. die Einkünfte nicht mehr zum Leben reichen würden.
Das ist kein Grund, sich von vornherein zurück zu lehnen und wie Du selbst sagst, sich vom Steuerzahler aushalten zu lassen. In so einem Fall sollte man sich dahinter klemmen eine Lösung zu finden und nicht "aufgeben" und ausruhen!
Mir ging es eben wie gesagt nicht darum, was laut Gesetz geht oder nicht erlaubt ist oder sonst was...
Es ging mir einfach um das aus moralischer Sicht "unfaire Verhalten", worauf Du ja auch abgestellt hast!
Im vorliegenden Fall halte ich es rein organisatorisch ohnehin fast unmöglich, die Sache so durchzuziehen. Man hat ja auch regelmäßige Vermittlungsgespräche wahrzunehmen- ich denke das würde nicht funktionieren!
Sagen wir so, nachdem ich über 10 Jahre in meine Haftpflicht eingezahlt habe, hab ich dann mal den Couchtisch meiner Bekannten beschädigt, der eigentlich meiner war!
Korrekt ist das nicht, aber man kann es auch übertreiben...
Übrigens hat meine Vermittlerin von der AfA damals, als ich meine Alosenvers. in Anspruch nahm, mit einem Augenzwinkern betont "Sie haben doch sicher eine Mutter/Schwiegermutter zum Aufpassen, stimmts"?!?