Also
wenn du immer noch krankgeschrieben bist, aber von der krankenkase ausgesteuert bist, dann handelst du ziemlich spät. generell solltest du dich schleunigst an den zuständigen rententräger wenden. frage mich, warum bisher da noch nichts passiert ist. du bist nicht abreitsfähig, und somit muss entweder für eine wiedereingliederung gesorgt werden, oder für finanzielle unterstützung. einen entsprechenden antrag solltest du sehr schnell stellen beim zuständigen rententräger. ob duw as bekommst, kann ich dir nicht sagen. wenn du nicht entlassen bist, vom ausbildungsbetrieb kanst du ja agr kein alg 1 bekommen. denn dies setzt voraus, dass du arbeitslos bist. ebenso müsstest du gesund sein, also ohne krankschreibung. zusätzlich zu dem alg könntest du nun hilfe zum leben benatragen. hartz vier nicht!! denn du bist ja nicht fähig zu arbeiten.
also: ab zum sozialamt und rententräger und das gespräch dort suchen.