ophrah_12329325Achso...
... ihr habt schon Wohngeld bekommen? Ich kenne zwar die Tabelle, aber ich kann dir jetzt auf Anhieb nicht sagen, ob und wenn ja was sich da ohne das Elterngeld ändern würde.
Wenn sich beim Wohngeld nichts tut bleibt dir wirklich nur, Alg II zu beantragen, da du ja den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit aufgrund der Kinderbetreuung momentan nicht zur Verfügung stehst.
Vielleicht kurz zur Info nochmal:
Kinderbetreuung ( 10 Abs. 1 Nr. 3)
(1) Die Erziehung des Kindes steht der Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme
nicht entgegen, es sei denn, dass
das Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
das Kind 3 Jahre und älter ist, aber nicht in einer Tageseinrichtung,
in der Tagespflege im Sinne der Vorschriften des
Achten Buches (Kinder- und Jugendhilfe) oder auf andere
Weise, z.B. durch Verwandte, betreut werden kann.
In einer Familie mit einem Kind, das das 3. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, kann sich nur ein Partner wegen der Kinderbetreuung
auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen. Die Eltern
sind frei darin, zu bestimmen, wer die Kinderbetreuung übernimmt.
Die Entscheidung ist unabhängig von der Frage, welcher Partner
Elterngeld bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt.
Auch in den Fällen, in denen sich beide Partner dafür entscheiden,
gleichzeitig Elterngeld zu beziehen, bleibt es bei dem Grundsatz,
dass sich nur ein Partner auf Unzumutbarkeit wegen Kinderbetreuung
berufen kann.