Bei ...
... wem sind Sie denn zwischen Ende Elternzeit und Ende der Ausbildung im Februar beschäftigt? Hoffentlich doch bei einem Ausbildungsbetrieb! Oder ist das eine außerbetriebliche Ausbildung?
Sollten Sie einen Arbeitgeber haben, sind sie bis zum Bestehen der Ausbildung bei diesem beschäftigt. Sie sollten rechtzeitig (am Besten jetzt sofort) mit ihm abklären, ob Sie übernommen werden. Wenn Sie nicht übernommen werden sollten, müssen Sie spätestens im Oktober zum Arbeitsamt und sich arbeitsuchend melden.
Weitere Hilfe finden Sie eventuell hier:
http://www.ekiba.de/796.php