Hallo ,
habe gestern Post bekommen vom Jobcenter ,das ich eine Sanktion über 10% bekomme. Ich hatte einen Termin bei meiner Arbeitsberatern den ich absagen musste,weil ich arbeiten musste.Habe einen Teilzeitjob 20 Stunden/Woche .
Und weil ich diesen termin abgesagt habe,weil ich arbeiten musste,bekomme ich eine Sanktion,mit der Begründung ... diese gründe konnten jedoch bei der Abwägung ihrer persönlichen Einzelfallintressen mit denen der Allgemeinheit nicht als wichtig anerkannt werden 32 Abs.1 Satz 2 SBGII .
Ich habe jedenfalls Widerspruch eingelegt.
Ich verstehe diese Entscheidung nicht , vielleicht habt ihr schon ähnliche Erfahrungen gemacht .
Gruss Britta1968