Hallo stoepsel2011
Ja leider kann das sein. Grundsätzlich werden alle Vermittlungsvorschläge vom Arbeitsvermittler geprüft. Da er sich 2009 bei diesem Arbeitgeber beworben hat, kann der Arbeitsvermittler abwägen ob eine erneute Bewerbung dort jetzt zu Erfolg führen könnte. Aber auch hier kann es manchmal zu einem Fehler kommen. Ratsam ist wirklich, dass Dein Mann fristgemäß diese Stellungnahme ausfüllt und abgibt. Wichtig: auf jeden Fall alles nochmals reinschreiben und sich auf das Beratungsgespräch berufen (mit Datum). Außerdem, die Reaktion des Arbeitsvermittlers. Was hat er dazu gesagt als Dein Mann das erzählt hat ? Das vielleicht auch noch mit reinschreiben und sich auf die Vereinbarung berufen. Das heißt noch nicht, dass er eine Sperrzeit bekommt sondern ist nur nochmals eine Prüfung. Eine Sperrzeit würde in einem solchen Fall meistens 7 Tage betragen.
Falls es wirklich zu einer Sperrzeit kommt, hat man immer noch die Möglichkeit Widerspruch einzureichen. Ich weiß "Bürokratie" pur. Aber leider haben die Arbeitsvermittler auch nur nach den Gesetzen zu handeln.
PS: Das Service Center hat keinen Zugriff auf die Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitsvermittler, sondern nur der Arbeitsvermittler :-(
Ich wünsche Euch viel Glück und hoffe das alles gut geht. Grade weil ihr ein Kind habt, das ist wirklich nicht einfach.
Liebe Grüße,
Peppa55