Aaaalso...
Zieht ihr zusammen, bildet ihr in der Regel eine Bedarfsgemeinschaft, weshalb es nicht möglich ist, dass nur du und dein Sohn Leistungen beziehen, sondern wenn dann ihr alle zusammen.
Euer Bedarf beträgt dann 2 x 328 + 215 , wenn dein Sohn unter 6 Jahre ist bzw. 251 wenn er unter 14 ist + die Kosten der Unterkunft in Höhe von 750 (ich geh mal davon aus, dass die Wohnung angemessen ist. Du solltest allerdings noch mal beim Amt nachfragen, das kann regional sehr unterschiedlich sein). Daraus errechnet sich ein Gesamtbedarf von 1621 bzw. 1657.
Das anrechnungsfähige Einkommen, das dem Bedarf gegenüber steht, setzt sich zusammen aus dem Kindergeld (=154) und dem Erwerbseinkommen deines Freundes unter Berücksichtigung der Absetzungsbeiträge. Dieses beträgt grob geschätzt 720 bei einem Grundfreibetrag von 100 und einem Absetzungsbetrag von 20% der verbleibenden 900. Davon abzuziehen sind noch private Steuern, Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Sozialversicherungen oder entsprechende, "angemessene" Beiträge zur privaten sozialen Sicherung, weitere private Versicherungen wie die Haftpflicht- oder Gebäude-Brandversicherung oder auch Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Gehen wir also mal von einem anrechenbaren Einkommen von knapp 600 übrig.
Daraus ergibt sich eine Differenz von 1021 bzw. 1057, die ihr vom Amt bekommen würdet.